Durch die Anrechnung auf die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe profitieren Sie zusätzlich.

 

Menschen mit Behinderungen wünschen sich ein Leben wie jeder andere auch. Dazu gehört auch das Thema Arbeit. Die Möglichkeit arbeiten zu können, ist aber mehr als nur Beschäftigung. Sie bietet Teilhabemöglichkeiten, sozialen Austausch und Kontakt sowie die Möglichkeit sich weiterzuentwickeln.


Als Unternehmen mit über 20 Arbeitsplätzen sind Sie gesetzlich verpflichtet, 5 % dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Erfüllen Sie diese Quote nicht, fordert der Staat eine Ausgleichsabgabe von Ihnen ein.

Um diese Abgabe zu mindern, können Sie unser Sachspendenkonzept nutzen! Es bietet Ihnen eine vom Gesetzgeber ausdrücklich geförderte Lösung. Außer dem Integrationsunternehmen manufact gGmbH sind alle Partner-Werkstätten anerkannte Einrichtungen im Sinne des SGB IX. Auf deren Rechnungen wird die anrechenbare Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe ausgewiesen.

 

Auch wenn Sie keine Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe zahlen müssen oder auf die Anrechnung keinen Wert legen, können Sie natürlich die Vorteile des Spendenkonzeptes ebenfalls nutzen und mit einer Spende zweimal helfen.